Hinweis zur Gebührensatzung der Kath. Kirchenstiftung Zu den Heiligen Engeln
Aufgrund der Artikel 1, 3, 5 des Gesetzes über die Erhebung kirchlicher Abgaben im Bistum Augsburg vom 06. Dezember 2022 (ABl. 2022, 594 ff.), das durch das Gesetz vom 1. März 2024 (ABl. 2024, 141 ff.) geändert worden ist, hat die Kath. Kirchenstiftung „Zu den Heiligen Engeln“ (Gebührengläubiger) am 27.07.2026 eine Gebührensatzung beschlossen, welche zum 01.10.2026 in Kraft getreten ist. Die Gebührensatzung kann im Pfarrbüro Zu den Heiligen Engeln, Hindenburgring 15 in 86899 Landsberg am Lech zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Kath. Kirchenstiftung Zu den Heiligen Engeln Landsberg
